Nach Empfehlung der DGP sollte bei der Durchführung der 4 x 40h ein Mindestzeitraum von einem Jahr eingehalten werden, da die Fallseminare 12 Monate Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten in einer palliativmedizinischen Einrichtung ersetzen sollen.
Einen "Maximalzeitraum" gibt es nicht.
Die jeweiligen Module sollten "einzeln" absolviert werden um Ihnen die Möglichkeit zu geben die Erkenntnisse anzuwenden und Ihre Erfahrungen zu reflektieren.
Laut den curriculären Vorgaben der Bundesärztekammer ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
- Kurs-Weiterbildung (früher: Grund- bzw. Basiskurs)
- Die Module 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge belegt werden
- Die Teilnahme am Modul 3 setzt die Punkte 1 und 2 voraus