Palliativmedizin




Palliativmedizin

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung sind (je nach zuständiger Ärztekammer) folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Facharztanerkennung in einem Fach mit Patientenbezug
  • die Teilnahme an der 40 stündigen Kursweiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs)
  • ein Jahr praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Palliativmedizin oder
  • insgesamt 120 Stunden Palliativmedizin Fallseminare M1 bis M3

Nach Empfehlung der DGP sollte bei der Durchführung der 4 x 40h ein Mindestzeitraum von einem Jahr eingehalten werden, da die Fallseminare 12 Monate Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten in einer palliativmedizinischen Einrichtung ersetzen sollen.

Einen "Maximalzeitraum" gibt es nicht.
Die jeweiligen Module sollten "einzeln" absolviert werden um Ihnen die Möglichkeit zu geben die Erkenntnisse anzuwenden und Ihre Erfahrungen zu reflektieren.
Laut den curriculären Vorgaben der Bundesärztekammer ist folgende Reihenfolge einzuhalten:

  1. Kurs-Weiterbildung (früher: Grund- bzw. Basiskurs)
  2. Die Module 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge belegt werden
  3. Die Teilnahme am Modul 3 setzt die Punkte 1 und 2 voraus

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Monatsübersicht Termine Palliativmedizin

KURS

ZEITRAUM


Grundkurs

jährlich im April, Juni und September/Oktober

M1

jährlich im Juni

M2

jährlich im September/Oktober

M3

jährlich im April

Kontakt

E-mail: info@md-horizonte.de

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