Bildungsurlaub


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Bildungsurlaub

Die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist Ländersache und muss jährlich / 2-jährig neu beantragt werden.

Zur Information ob unsere Veranstaltungen in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind und zum Download der benötigten Unterlagen klicken Sie bitte auf das jeweilige Symbol.


Damit wir weiterhin die Anerkennungen zum Bildungsurlaub gewährleisten können, benötigen wir Ihre Mithilfe:

Bitte senden Sie den ausgefüllten Statistikbogen per Mail an info@md-horizonte.de

- bitte MIT Angabe des BundeslandesIhres Arbeitgebers!

Baden-Württemberg

Keine Anerkennung des Bildungsurlaubes möglich. Bei Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber gewährt er/sie evtl., wenn Sie die Anerkennung aus einem anderen Bundesland vorlegen.

Bayern

In Bayern besteht kein Bildungsurlaubsgesetz. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber. 

Hessen

„Hinweis zur Queranerkennung“: 
https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungsurlaub-in-hessen
In Hessen können Beschäftigte Bildungsurlaub beantragen, die nach dem Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt worden sind (§ 10 Abs 4 HBUG). 
Bitte laden Sie sich die entsprechende Anerkennung eines anderen Bundeslandes herunter.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Anästhesie
  • Gynäkologie & Geburtshilfe
  • Intensivmedizin
  • Palliativmedizin Grundkurs
  • Palliativmedizin Modul 1
  • Palliativmedizin Modul 2
  • Palliativmedizin Modul 3
  • Schmerztherapie
  • Psychosomatik
  • Innere Medizin

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen erkennt nur Bildungsträger an, die Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. 
Da unser Firmensitz in Schleswig-Holstein liegt, können wir leider keine Bildungsurlaubs-Anerkennung für Ihr Bundesland beantragen.  
Bei Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber gewährt er/sie evtl., wenn Sie die Anerkennung aus einem anderen Bundesland vorlegen.

Saarland

Gemäß § 6 Absatz 2 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes gelten
Veranstaltungen, die nach vergleichbaren Standards bereits von einem anderen Bundesland als freistellungsfähig festgestellt wurden,
auch im Saarland als freistellungsfähig.

Sachsen

In Sachsen besteht kein Bildungsurlaubsgesetz. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber.