Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub
Die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist Ländersache und muss jährlich / 2-jährig neu beantragt werden.
Zur Information ob unsere Veranstaltungen in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind und zum Download der benötigten Unterlagen klicken Sie bitte auf das jeweilige Symbol.
Damit wir weiterhin die Anerkennungen zum Bildungsurlaub gewährleisten können, benötigen wir Ihre Mithilfe:
Bitte senden Sie den ausgefüllten Statistikbogen per Mail an info@md-horizonte.de
- bitte MIT Angabe des BundeslandesIhres Arbeitgebers!
Hessen
Hessen hat 2024 ein eigenes Anerkennungsgesetz etabliert (https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-veranstalter/):
"Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) können nur diejenigen Anbieterinnen und Anbieter eine Veranstaltung zur Anerkennung vorlegen, deren Geeignetheit als Trägerin oder Träger zuvor von der zuständigen Anerkennungsbehörde nach Anhörung des Landeskuratoriums für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen sowie des Landesjugendhilfeausschusses festgestellt wurde."
Unsere anerkannte Trägerschaft aus Schleswig-Holstein wird in Hessen leider nicht anerkannt. Wir haben den Antrag schon vor einiger Zeit gestellt, bisher nur leider noch keine Rückmeldung dazu erhalten.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen erkennt nur Bildungsträger an, die Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Da unser Firmensitz in Schleswig-Holstein liegt, können wir leider keine Bildungsurlaubs-Anerkennung für Ihr Bundesland beantragen.
Bei Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber gewährt er/sie evtl., wenn Sie die Anerkennung aus einem anderen Bundesland vorlegen.
Saarland
Gemäß § 6 Absatz 2 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes gelten
Veranstaltungen, die nach vergleichbaren Standards bereits von einem anderen Bundesland als freistellungsfähig festgestellt wurden, auch im Saarland als freistellungsfähig.