Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist Ländersache und muss jährlich / 2-jährig neu beantragt werden.

Zur Information ob unsere Veranstaltungen in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind, und zum Download der benötigten Unterlagen klicken Sie bitte auf das jeweilige Symbol.

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