Bildungsurlaub
Die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungsfreistellung ist Ländersache und muss jährlich / 2-jährig neu beantragt werden.
Zur Information ob unsere Veranstaltungen in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind, klicken Sie bitte auf das jeweilige Symbol.